Öffnungszeiten und Angebot
In der Nachtbetreuung stehen 5 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren, zu einer täglichen
Kernbetreuungszeit, Sonntag bis Freitag in der Zeit von 19:00 bis 7 Uhr zur Verfügung.
Aktuell sind freie Plätze verfügbar.
Während der Betreuungszeit wird den Kindern auf Wunsch der Eltern eine ausgewogene und frische Vollverpflegung mit Abendessen, Frühstück und Getränken bereitgestellt.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie!
Wer betreut das Kind, wenn Eltern im Schichtdienst arbeiten? Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Kernöffnungsöffnungszeiten ist für viele Eltern ein Problem.
Verschiedene Unternehmen sind auf Schichtbetrieb angewiesen, um den Arbeitsprozess aufrechtzuerhalten. Der Personal- und Fachkräftemangel werden zu einer immer größeren Herausforderung, welche ein Umdenken erfordert. Mit der Möglichkeit zur Nachtbetreuung können Arbeitsplätze oder offene Stellenausschreibungen attraktiver und familienfreundlicher gestaltet werden. Alleinerziehende Eltern habe die Möglichkeit in Ihren Beruf zurückzukehren.
Das Angebot zur Nachtbetreuung richtet sich neben den Eltern, auch an Institutionen und Unternehmen, welche Mitarbeiter mit Kindern in Nachtdienst beschäftigen. Eltern, die z. B. Berufen wie Ärzte, Krankenschwestern, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Polizisten, Pflegekräfte, Produktionshelfer, Erzieherinnen und Erzieher in Heimen, Flugbegleiter, Tankstellenmitarbeitern, Taxifahrer, Bus- und Bahnangestellte, Beschäftigte im Gaststättengewerbe, Speditionsarbeiter angehören und deren Kinder Gastkinder sind, die tagsüber andere Kitas oder die Schule besuchen. Verlässliche Planung in der Familienorganisation führt zu Entspannung im Stress zwischen Familie und Beruf. Nach Absprache ist auch eine Abholung 18 Uhr aus dem regulären Kindergarten zur Anschlussbetreuung über Nacht möglich. Krankheitsvertretung erfolgt durch eine andere geeignete Pflegeperson, welche eine Eignung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII besitzt. Für beanspruchte Nacht-Betreuungsplätze muss durch die Sorgeberechtigten eine private Unfallversicherung für das jeweilige Kind nachgewiesen werden.
Nachtbetreuung wirkt sich nicht negativ auf die Entwicklung der Kinder aus, denn ein kleines, liebevolles und familiäres Umfeld mit individueller Betreuung soll Eltern ein positives Gefühl ohne schlechtes Gewissen geben, wenn Sie eine Nachbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen. Das Kind hat über die gesamte Zeit eine feste Bezugsperson an seiner Seite. Mein Personalschlüssel für die Nachtbetreuung sieht höchstens 5 Kinder pro Nacht vor. Räumlichkeiten, Personal und das Konzept der Kindertagespflege sorgen für eine Wohlfühlatmosphäre mit gutem Schlaf für Kinder. Mein Betreuungsangebot ist vergleichbar mit der Betreuung durch Großeltern oder Bekannte der Familie mit dem kleinen Unterschied, dass das Kind hier von pädagogisch ausgebildetem Personal, mit einem strukturierten Ablauf betreut wird. Gemäß § 43 Abs. 1 SGB VIII bedarf eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, der Erlaubnis, unabhängig davon, wie die Finanzierung erfolgt (privat/öffentliche Mittel).
Unternehmen können einen Belegplatz in der Kindertagespflege zur Nachtbetreuung buchen und diesen beliebig mit unterschiedlichen Kindern von Mitarbeitern aus unterschiedlichen Standorten oder Filialen belegen. Für die Eltern bin ich als Kindertagespflegeperson der direkte Ansprechpartner, um die individuelle Betreuung nach den Bedürfnissen der Kinder abzustimmen.
Eingewöhnung für Nachtbetreuung
Die Eingewöhnung hat eine große Bedeutung für das seelische und psychische Wohlbefinden ihres Kindes, hierbei wird ein wichtiger Grundstein für eine gute Bindungsbeziehung zwischen Kind und Tagesmutter gelegt. Um unseren Liebsten den Übergang in die Betreuung so angenehm wie möglich machen zu können, ist eine angemessene Eingewöhnungszeit von mindestens 14 Tagen notwendig, wobei auf die Bedürfnisse des Kindes geachtet und die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich ist.
Die Eingewöhnung-Termine legen wir individuell mit ausreichend Vorlauf zum Betreuungsbeginn fest und können in den Nachmittagen oder Abendstunden stattfinden. Strukturell orientiert sich die Eingewöhnung am Berliner Modell mit folgenden Phasen:
Phase 1
-> Kennenlernen zwischen Kind und Tagesmutter in den Betreuungsräumlichkeiten
Zu Beginn, mindestens in den ersten 3 Terminen kommen die Eltern oder ein Elternteil mit Ihrem Kind, 1-2 Stunden in meine Betreuungseinrichtung. Sie sollen mich als zukünftige Bindungs- und Betreuungsperson, die Einrichtung und eventuell auch andere Kinder aus meiner Gruppe kennenlernen. In dieser Phase wird dem Kind die Möglichkeit eingeräumt, die Umgebung im selbst gewählten Tempo zu erkunden. Hierbei bleiben die Eltern anwesend, damit Ihr Kind bei Unsicherheit oder Angst jederzeit Sicherheit bei Ihnen als feste Bindungsperson suchen kann. In dieser Zeit werden Versorgungsaufgaben wie Wickeln und Füttern weiterhin durch die Eltern, jedoch unter Beobachtung der Tagesmutter übernommen. Hierbei kann ich als Tagesmutti Besonderheiten im Umgang mit ihrem Kind wahrnehmen.
Phase 2
-> Erste Trennungsversuche von den Eltern innerhalb der Räumlichkeiten
Der Zeitpunkt für den ersten Trennungsversuch, in der Regel nach 3–4 Terminen, richtet sich immer individuell nach dem Verhalten ihres Kindes in der ersten Phase. Ein Trennungsversuch ergibt nur Sinn, wenn zwischen Kind und Tagesmutter bereits eine Bindung entstehen konnte. Die Eltern verlassen hierzu kurzzeitig den Raum, darauf bereiten die Eltern ihr Kind durch Worte vor. Beim Wiederbetreten des Raumes wird das Kind liebevoll begrüßt, damit es lernt, dass Mama oder Papa zurückkommen. Dies wiederholt man in verschiedenen Zeitabständen, bis bei Ihrem Kind eine Gelassenheit im Umgang mit der Trennung zu erkennen ist. In dieser Phase übernehme ich im Beisein der Eltern die Versorgungsaufgaben wie. z. B. das Wickeln. Auch die Dauer dieser Phase richtig sich individuell nach dem Kind.
Phase 3
-> Erweiterter Trennungsversuch von den Eltern außerhalb der Räumlichkeiten
Ist die Phase 2 erfolgreich verlaufen, verlassen die Eltern die Tagespflegestelle für kurze Zeit, sie werden in unmittelbarer Nähe (z. B. gleich vor der Haustür)für 5–10 min bleiben. Auch hier wird auf die Verabschiedung und spätere Begrüßung geachtet, um dem Kind ihr Zurückkommen zu signalisieren. Nur wenn sich während dieser Trennung das Kind von mir oder auch durch ein Übergangsobjekt (Kuscheltier oder Schmusetuch) beruhigen lässt, können die Zeitabstände verlängert werden. Sollte der erste Trennungsversuch scheitern, ist dies kein Grund zur Sorge. Wir werden dann einen neuen Versuch unternehmen.
Phase 4
-> Festigung im Abendablauf
In dieser Phase wird Ihr Kind zu festen Zeiten gebracht und abgeholt. Hier werden wir nach und nach Ihr Kind an den festen Abendablauf heranführen und mit der Teilnahme am gemeinschaftlichen Abendessen beginnen und Schluss endlich wird ihr Kind seinen Schlaf in meiner Einrichtung erleben. Die Eingewöhnung bedeutet auch für die Eltern eine Umstellung, da der Übergang in eine Betreuungsstelle auch ein "Loslassen" für die Eltern bedeutet. Ich unterstütze Sie gerne dabei, ihnen ihre Sorgen und Ängste zu nehmen.
Kosten
1. Betreuungspauschale für Eltern
Hauptfinazierung über die Stadt Chemnitz mit einen Antrag auf Gewährung der Förderung in ergänzender Kindertagespflege. Ergänzende Kindertagespflege betrifft einen zusätzlichen Berteuungsplatz bei einer Kindertagespflegeperson neben dem regulären Krippen, Kindergarten oder Hort-Platz. Eltern tragen lediglich noch 2,08€ pro Stunde privat.
Privater Zuzuschuss pro Nacht 25 €
2. Betreuungspauschale für Unternehmen/Institutionen
Unternehmen können einen Belegplatz buchen. Für einen Belegplatz stehen pro Monat durchschnittlich 200 und pro Nacht 12 Betreuungsstunden (inklusive 38 Schließtage im Kalenderjahr) zur Verfügung. Die Betreuung und Vergütung wird durch einen Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen und Kindertagespflegeperson geregelt. Zwei Vergütungsmodelle stehen zur Auswahl.
Betreuungspauschale pro Platz/Monat 1400 €
Betreuungspauschale pro Platz/Nacht 100 €
3. Verpflegung
Abendessen und Frühstück können auf Wunsch von den Eltern
auf eigene Kosten dazu bestellt werden.
Abendessen 0,70 €
Frühstück 0,70 €